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   BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72   

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https://dejure.org/1972,434
BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72 (https://dejure.org/1972,434)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1972 - VII P 2.72 (https://dejure.org/1972,434)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1972 - VII P 2.72 (https://dejure.org/1972,434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung eines G-11-Dienstpostens bei der Generalvertretung der Deutschen Bundesbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 30
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 8.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72
    Die Mitwirkung in Personalangelegenheiten der Beamten gehört auch dann nicht zu den vom Vorstand des Personalrats zu führenden laufenden Geschäften i.S. des § 31 Abs. 1 Satz 4 PersVG, wenn es sich um Maßnahmen i.S. des § 70 Abs. 1 Buchst. a Nr. 1 PersVG handelt und Einwendungen der in § 71 Abs. 2 genannten Art offensichtlich nicht vorgebracht werden können (Aufgabe von BVerwGE 8, 214).

    Der Senat hat allerdings im Beschluß vom 20. März 1959 - BVerwG VII P 8.58 - (BVerwGE 8, 214 [218]) ausgesprochen, daß die Mitwirkung des Personalrats in Personalangelegenheiten der Beamten insoweit zu den vom Vorstand zu führenden laufenden Geschäften gehöre, als es sich um Maßnahmen im Sinne von § 70 Abs. 1 Buchst. a Nr. 1 PersVG handele, gegen die Einwendungen aus den in § 71 Abs. 2 PersVG angeführten Gründen offensichtlich nicht vorgebracht werden können.

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72
    Zutreffend hat auch der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 37, 169 [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70] [172] = PV 1971, 300) ausgeführt, daß die Beteiligung des Personalrats möglichst frühzeitig einsetzen soll, damit Vorentscheidungen, die später kaum noch zu ändern sind, und die deshalb den Personalrat in der wirksamen Ausübung seiner Rechte mehr oder weniger stark beschränken, nicht zu einer vorzeitigen Auswahl und Festlegung der Bewerber für ein bestimmtes Amt führen.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70

    Entscheidungsbefugnis des Personalrates der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72
    Eine solche Zuständigkeitsüberschreitung ist bereits Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens - BVerwG VII P 17.70 - gewesen, in dem der Senat durch Beschluß vom 5. Februar 1971 (PV 1971, 271 = ZBR 1971, 285) ausgesprochen hat, daß die Ausübung des den Personalrat zustehenden Beratungsrechts zu Entwürfen von Verwaltungsanordnungen such dann nicht zu den laufenden Geschäften des Vorstandes gehört, wenn es sich um weniger bedeutsame Verwaltungsanordnungen handelt.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Insbesondere liegt ihr kein Verstoß gegen das für das Prüfungswesen zentral bedeutsame Prinzip der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) zugrunde (vgl. hierzu BVerwGE 31, 190; 41, 34 [BVerwG 11.10.1972 - VII P 2/72][35]; 55, 355 [360]).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Darüber hinaus könnte eine - hier nicht gegebene - Mitbestimmung nur dazu führen, daß der Personalrat in seiner Gesamtheit sie ausüben müßte und sie nicht einem seiner Mitglieder zur Wahrnehmung übertragen könnte (vgl. BVerwGE 41, 30 [33]).
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Zu den Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Gruppenprinzips auf die

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwGE 8, 214 ; 19, 325 ; 34, 180 ; 41, 30 ) wie der Meinung des Schrifttums (vgl. Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder in: Fürst u.a., Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Bd. V, Loseblattsammlung, Stand zu § 32 BPersVG: ovember 1990, Rn. 32; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl., § 32, Rn. 33; Lorenzen in: Lorenzen/Haas/Schmitt, Bundespersonalvertretungsgesetz, Loseblattsammlung, Stand zu § 32 BPersVG: März 1993, Rn. 13 ff.; s.a. Altvater/Bacher/Sabottig/Schneider/Thiel, Bundespersonalvertretungsgesetz, 2. Aufl., § 32, Rn. 14; Havers, Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl., § 29, Erl. 5; Orth/ Welkoborsky, Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl., § 29, Rn. 14 f.; etwas weitergehend Dietz/Richardi, Bundespersonalvertretungsgesetz, 2. Aufl., §§ 32/33, Rn. 73 ff.).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 P 19.83

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates hinsichtlich einer Abordnung - Abordnung

    Ähnliche Erwägungen haben das Bundesverwaltungsgericht in anderen Zusammenhängen schon wiederholt zu der Feststellung geführt, die Personalvertretung könne ihre Befugnisse nur sachgerecht und wirksam ausüben, wenn sie bereits an der Vorbereitung beteiligungspflichtiger Maßnahmen möglichst frühzeitig beteiligt werde (BVerwGE 37, 169 [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70] m.w.Nachw.; 41, 30 ).
  • BVerwG, 18.03.2008 - 6 PB 19.07

    Vom Dienststellenleiter beabsichtigte Maßnahme; Aufhebungsbeschluss des

    a) Nach dem Beschluss vom 11. Oktober 1972 - BVerwG 7 P 2.72 - (BVerwGE 41, 30 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 13 S. 11) soll die Beteiligung des Personalrats möglichst frühzeitig einsetzen, damit Vorentscheidungen, die später kaum noch zu ändern sind und die deshalb den Personalrat in der wirksamen Ausübung seiner Rechte mehr oder weniger stark beschränken, nicht zu einer vorzeitigen Auswahl und Festlegung der Bewerber für ein bestimmtes Amt führen.
  • BVerwG, 19.07.1994 - 6 P 12.92

    Verletzung der Rechte eines Personalvertreters auf Information und

    Der Beschluß, mit dem die Zustimmung erteilt oder verweigert wird, muß gemäß § 69 Abs. 2 Satz 3 BPersVG von "dem Personalrat", im Falle der Zuständigkeit des Hauptpersonalrats als Stufenvertretung gemäß § 82 Abs. 4 BPersVG also von dem Plenum des Hauptpersonalrats gefaßt werden; diese Beschlußfassung kann und darf nicht auf den Vorstand delegiert werden (Beschluß vom 11. Oktober 1972 - BVerwG 7 P 2.72 - BVerwGE 41, 30).
  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 17 P 15.1211

    Mitbestimmung bei Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung auch bei Einverständnis

    Allerdings hat der Personalrat bei der Aufspaltung personalvertretungsrechtlich relevanter Vorgänge in einen nicht mitbestimmungspflichtigen und einen mitbestimmungspflichtigen Teil bereits bei der ersten Maßnahme mitzubestimmen, sofern diese als maßgebliche Vorentscheidung für die endgültige Maßnahme anzusehen ist, da andernfalls die Personalvertretung in der Ausübung ihrer Rechte mehr oder weniger stark beschränkt wird (st. Rspr. des BVerwG, vgl. statt aller B. b. 11.10.1972 - VII P 2.72 - BVerwGE 41, 30 zur Vergabe eines ausgeschriebenen Dienstpostens vor Versetzung und Beförderung).
  • VGH Bayern, 04.02.2004 - 18 P 03.692

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Nach Ansicht des Senats gilt auch bei urlaubsbedingt verhindert gewesenen Mitgliedern, dass sie, wie regelmäßig (Grabendorff/Ilbertz/Widmaier BPersVG, 9. Aufl., RdNr. 28 zu § 83 unter Hinweis auf BVerwGE 41, 30), so auch hier zur Abwehr rechtswidriger Beschlüsse des Plenums als Antragsteller im Beschlussverfahren legitimiert sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09

    Mitbestimmung des Personalrats zu befristeter Umsetzung zum Zwecke der

    27 Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, kann die Personalvertretung die ihr vom Gesetz eingeräumten Befugnisse nur sachgerecht und wirksam ausüben, wenn sie bereits in die Vorbereitung beteiligungspflichtiger Maßnahmen möglichst frühzeitig einbezogen wird mit der Folge, dass die Personalvertretung an Vorentscheidungen, die die beteiligungspflichtige Maßnahme vorbereiteten und teilweise schon festlegten, in der gleichen Form zu beteiligen ist wie an der Maßnahme selbst (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 1.60 - BVerwGE 13, 291, 292 zu einer eine Beförderung vorbereitenden Versetzung, Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 11.70 - PersV 1971, 300 301 zur Auswahl von Beamten zu Beförderungs- oder ihnen gleichstehenden Fortbildungslehrgängen; Beschluss vom 11. Oktober 1972 - BVerwG VII P 2.72 -, juris Rn. 13 zur Vergabe eines ausgeschriebenen Dienstpostens an einen bestimmten Bewerber und Beschluss vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 23 zur Abordnung von nicht mehr als drei Monaten zum Zwecke der Versetzung).
  • BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Das Vorbringen der Beschwerde läßt aber auch im Zusammenhang mit den für dienstliche Beurteilungen und deren gerichtliche Überprüfung geltenden Grundsätzen (vgl. hierzu BVerwGE 60, 245 ff [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) sowie mit der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit (bgl. BVerwGE 31, 190; 41, 34 [BVerwG 11.10.1972 - VII P 2/72][35]; 55, 355 [360]; Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 = NJW 1983, 407]) oder des Rechtsstaatsprinzips keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 5/81

    Ständiges Teilnahmerecht des Gesamtpersonalrats an allen Sitzungen eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1991 - 11 L 7/91

    Zustimmung zur Einstellung von Verwaltungsinspektorenanwärtern unter 25 Jahren;

  • BVerwG, 17.11.1986 - 6 PB 23.86

    Beschwerde wegen Divergenzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) -

  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 9.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde - Besonderheiten einer

  • BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 44.77

    Umfang der Revisibilität von Personalvertretungsrecht der Länder - Entlassung aus

  • VGH Bayern, 30.01.1992 - 17 P 91.3374

    Anforderungen an die Verteilung des von der Dienststelle vorgegebenen und für die

  • VGH Hessen, 02.05.1973 - I OE 43/71
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